Te Tuamaramas Funktionsweise
Zugehörigkeit zum Netzwerk: Angliederungsbedingungen
Zur Übermittlung der Tanztradition
- Der erteilte Unterricht muss im Konzept und in den Grundsätzen dem Unterricht entsprechen, den ich selbst erhalten habe und seit 1994 erteile. Das bedeutet, dass eine Ausbildung bei mir besucht werden muss, entweder von Anfang an oder im Anschluss an den Unterricht bei anderen Ausbildern.
- Andere Ausbilder und Ausbilderinnen im Ausland können dem Netzwerk beitreten, auch wenn sie nicht ausschließlich von mir ausgebildet wurden. Die Bedingung ist hierbei, dass sie ein Diplom am Conservatoire abgelegt haben oder dort bis mindestens „Mittelstufe 2“ ausgebildet wurden. Das Diplom des Conservatoire reicht jedoch nicht aus, um Te Tuamarama beizutreten: Auch Te Tuamaramas eigenes Leitbild zur Ausbildung muss eingehalten werden.
Zur Erteilung des Unterrichts im Ausland
- Das Mitglied muss eine Schule leiten und sich für den Unterricht und die Verbreitung des Ori Tahiti gänzlich engagieren.
- Es müssen regelmäßig Te-Tuamarama-Workshops veranstaltet oder zumindest, mittels der Lizenz, die Unterrichtsinhalte vermittelt werden.
- In Zukunft muss die Te-Tuamarama-Lizenz (Unterrichtsprogramm inklusive Aufwärmprogramme, Tanztechnik und Choreografien) erworben und alle drei Monate erneuert werden.
- Die praktischen Bedingungen der Zugehörigkeit zum Netzwerk werden den Ausbilderinnen direkt mitgeteilt. In jedem Fall muss das „Teacher Training“, also das spezielle Kursprogramm für Tanzausbilderinnen, absolviert werden.
Das Netzwerk bietet drei Einbindungsmöglichkeiten an
- Eintrag auf der Liste aller Ausbilderinnen, die an der Te-Tuamarama-Fortbildung teilgenommen und die Lizenz erworben haben: Sie sind die Mitglieder des Netzwerks.
- Zertifizierung der Schule durch Te Tuamarama. Diese Schulen erhalten das Label „Te Tuamarama“ und sind für die Qualität ihres Unterrichts zertifiziert,
- Als Te Tuamaramas Repräsentantin im jeweiligen Land. Bestimmte Leiterinnen zertifizierter Schulen können zusätzlich auch Repräsentantinnen für Te Tuamarama in ihrem Land werden. Sie haben ihre eigene Seite innerhalb der Website Te Tuamarama.com und werden auf der Website OriTahiti.net aufgelistet. Die Schulen der Repräsentantinnen erhalten den Beinamen „no Te Tuamarama“, das bedeutet „von“ Te Tuamarama.
Beitrittsverfahren und besondere Beitrittsbedingungen
Das Beitrittsverfahren wird nicht auf der Website veröffentlicht.
Die Te Tuamarama Mitglieder müssen den Ori Tahiti entsprechend den von mir übermittelten Grundsätzen unterrichten. Ich empfehle allen, an allen in ihrem Land stattfindenden Workshops (auch anderer Ausbilderinnen) teilzunehmen, doch sie müssen den Tanz so vermitteln, wie er innerhalb von Te Tuamarama vermittelt wird.
Die zertifizierten Schulen dürfen nur den Unterricht von Te Tuamarama erteilen.
Die Te Tuamarama Repräsentantinnen müssen mindestens 75 Prozent ihrer beruflichen Tätigkeit dem Tanz widmen und das Zugehörigkeits-Leitbild repektieren.